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Aufnahmebedingungen für Konstanzer Narren
Eine masken- bzw. larventragende Zunft mit mindestens 15 Mitgliedern kann nach dem 5. Jahr der aktiven Teilnahme an der Konstanzer Fasnacht als Gastzunft am Butzenlauf zugelassen werden.
Nach dem 8. Jahr aktiver Konstanzer Fasnacht endet die Probezeit als Gastzunft, und die Zunft kann den Antrag auf Mitgliedschaft bei der "Gemeinschaft der maskentragenden Vereine und Zünfte e.V." beantragen.
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft die Mitgliederversammlung.
Als Gast dabei sein, beim Konstanzer Butzenlauf?
Der Vorstand der Gemeinschaft der maskentragenden Zünfte und Vereine hat die Möglichkeit, jedes Jahr eine Gastzunft zum Konstanzer Butzenlauf einzuladen. Jede Gastzunft hat nur einmal die Gelegenheit, am Konstanzer Butzenlauf (Narrensprung) teilzunehmen. Als Ausnahme gelten Jubiläen, zu denen alle Gastzünfte der vergangenen Jahre eingeladen werden können.
Bewerben können sich masken- und larventragende Zünfte und Vereine, die mindestens 5 Jahre in Ihrer Heimatgemeinde aktiv an der Fasnacht teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich auf 15 Maskenträger. Bewerben könnt Ihr Euch direkt beim Vorstand, der auch über die Teilnahme am Butzenlauf entscheidet. Der Bewerbung sollten Bildmaterial und eine Chronik der Zunft beigelegt werden.