Der Vorstand der Gemeinschaft der maskentragenden Zünfte und Vereine hat die Möglichkeit, jedes Jahr eine Gastzunft
zum Konstanzer Butzenlauf einzuladen. Jede Gastzunft hat nur einmal die Gelegenheit, am Konstanzer Butzenlauf
(Narrensprung) teilzunehmen. Als Ausnahme gelten Jubiläen, zu denen alle Gastzünfte der vergangenen Jahre eingeladen
werden können.
Bewerben können sich masken- und larventragende Zünfte und Vereine, die mindestens 5 Jahre in Ihrer Heimatgemeinde
aktiv an der Fasnacht teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich auf 15 Maskenträger. Bewerben könnt Ihr Euch
direkt beim Vorstand, der auch über die Teilnahme am Butzenlauf entscheidet. Der Bewerbung sollten Bildmaterial und
eine Chronik der Zunft beigelegt werden.